Berlin (ots) – Das Oberlandesgericht Dsseldorf befasst sich derzeit mit einer Flut (160) von Verfahren zur “Verordnung ber die Entgelte fr den Zugang zu Elektrizittsversorgungsnetzen”. Diese Verordnung befreit stromintensive industrielle Groabnehmer aufgrund einer Genehmigung der Bundesnetzagentur vollstndig von der Zahlungspflicht von den Netzentgelten. Die Zahlungspflicht wird als Sonderkundenumlage auf alle anderen Verbraucher umgelegt. Ein privater Haushalt zahlt ber diese Sonderkundenumlage ab nchstem Jahr 0,329 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Das ist mehr als das Doppelte wie 2012 (0,151 ct/kWh). Heute verhandelt das Gericht zum ersten Mal zwei Eilantrge zweier Netzbetreiber auch darber, ob die Sonderkundenumlage zulssig ist.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschftsfhrer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): “Die Politik sorgt durch immer neue Umlagen und preisregulierende Eingriffe in einem seit Ende der 1990er Jahre liberalisierten Markt fr eine zunehmende Umverteilung von Groverbrauchern zu Lasten der privaten Haushalte sowie der kleineren und mittleren Unternehmen.” Reck weiter: “Wir brauchen eine transparente und ehrliche Kommunikation. Die Brger mssen wissen, was auf sie zukommt und mit wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien und den dringend notwendigen Netzausbau untersttzen.” Hier msse die Politik mehr tun. Es reiche nicht, Privilegien zu beschlieen, sich dann aber bei der Erklrung notwendiger Preiserhhungen vornehm zurckzuhalten und dies den Energieversorgern allein zu berlassen. “Viele von Seiten der Politik gemachten Ausnahmen und Sonderregelungen verteuern das System fr die privaten Haushalte, fr Gewerbetreibende sowie fr kleine und mittlere Unternehmen zustzlich. Das geht zu Lasten der Akzeptanz der Energiewende. Das darf aber nicht sein, weil das Projekt ein Gemeinschaftswerk ist. Und das gehrt auf sehr breite Schultern gestellt und nicht auf Schultern, die immer schmaler werden.”
Der VKU begrt grundstzlich die wirtschaftspolitische Strkung Deutschlands als Industriestandort – auch fr stromintensive Unternehmen. “Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten unserer Meinung nach aber aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierungen”, so Reck. “Wir mssen insgesamt eine angemessene Balance zwischen der notwendigen Entlastung der stromintensiven Industrie und der damit verbundenen zustzlichen Belastung von Mittelstand und Verbrauchern finden.”
Steigende Strompreise sind besonders auf die staatlich beeinflussten Anteile zurckzufhren. Aktuell werden nur noch 34 Prozent wettbewerblich gebildet, Tendenz fallend. Die staatlich beeinflussten Anteile liegen derzeit bei 46 Prozent (Steuern, Abgaben, Umlagen). Dazu kommt noch der voll regulierte Anteil der Netznutzung (inklusive Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Messung und Abrechnung) mit 20 Prozent. Reck: “Um Marktverzerrungen zu verhindern und die richtigen Weichen fr die Energiewende zu stellen, pldiert der VKU seit Langem fr ein neues Energiemarktdesign, das den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Netzausbau sowie Reserve- und Speicherkapazitten ganzheitlich angeht, anstatt nur die Teilbereiche isoliert zu betrachten.”
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt ber 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschftigten wurden 2010 Umsatzerlse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wrmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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Befreiung Netzentgelte / VKU: Energie muss bezahlbar bleiben