Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Es wurde festgelegt, dass fr den Veranlagungszeitraum 2011 der Finanzverwaltung die Lohn- und Rentenbezugsdaten sowie die fr die Krankenversicherung und die Zahlungen fr die “Riester-Vertrge” elektronisch bis 28. Februar 2012 bermittelt werden sollen. Nun sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 folgende Probleme festzustellen:
- Nicht alle Finanzmter haben die Daten der Brger zu den "Riester-Zahlungen" erhalten. Deswegen weigern sich einige Finanzmter, die Einkommensteuerbescheide auch mit der "Riester-Ermigung" zu erlassen, obwohl die Brger die dafr notwendigen Unterlagen in Papierform vorgelegt haben.
- Trotz Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung wird die Einkommensteuerveranlagung mit dem Argument versagt, diese Daten wren nicht elektronisch bermittelt worden.
- Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld werden zwar dem Finanzamt bermittelt, aber dem Steuerbrger nicht zur Kenntnis gegeben.
“Wir stellen zunehmend fest, dass die Finanzmter nur dann Steuerbescheide erstellen, wenn Arbeitgeber und Versicherer alle Daten fr den Brger an die Finanzverwaltung bermittelt haben”, so Jrg Strtzel, Vorsitzender der VLH. “Wenn jedoch die entsprechenden Nachweise vom Brger in Papierform beim Finanzamt eingereicht wurden, verstt es gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn sich die Finanzverwaltung ausschlielich ohne weitere Prfung auf mglicherweise fehlerhaft bermittelte Datenstze verlsst und vom Brger vorgelegte Nachweise schlicht ignoriert.”
Die VLH rt daher betroffenen Brgern, welche die Einkommensteuererklrung bereits abgegeben haben, ergehende Steuerbescheide genau zu prfen und mit denen vom Arbeitgeber und den Versicherern erhaltenen Jahresbescheinigungen 2011 genau abzugleichen In den Fllen, in denen die Finanzverwaltung nicht smtliche Angaben bercksichtigt oder abweicht, sollten betroffene Brger unbedingt Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid einlegen. Hierzu kommt, dass nicht alle Abweichungen von der Steuererklrung von der Finanzverwaltung entgegen der entsprechenden Vorschriften im Steuerbescheid auch erlutert werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands grter Lohnsteuerhilfeverein und betreut ber 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 rtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklrungen fr Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. knnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “http://www.vlh.de/content/pressemitteilung_detail.php?stID=400&site=pressemitteilung” zum Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH Telefon 06321 49010 Telefax 06321 490149 E-Mail presse@vlh.de Web www.vlh.de / Presse
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