Rheinische Post: Kluges Urteil
Kommentar Von Martin Kessler
Dsseldorf (ots) – Wer denkt nicht an Inquisition oder finstere Machenschaften, wenn es um das Strafgericht der Kirche geht. Dass dies lngst Vergangenheit ist, zeigt das Urteil gegen den ehemaligen Kammerdiener des Papstes, der diesem eine gewaltige Zahl von hchst vertraulichen Dokumenten gestohlen hatte. Er missbrauchte die absolute Vertrauensstellung, die ihm Papst Benedikt XVI. entgegengebracht hatte. Doch das vatikanische Tribunal ging nicht mit der ganzen Strenge des Gesetzes gegen den Dokumentendieb vor, sondern lie Milde walten. In diesem Urteil, dem der Papst wahrscheinlich die Begnadigung folgen lsst, verbindet sich die Rechtsstaatlichkeit der katholischen Kirche mit christlicher Vergebung. Der Papst mag der letzte absolute Monarch in Europa sein, im Vatikan wird jedenfalls strikt nach den Regeln von Recht und Gesetz entschieden. Ungeklrt bei dem Prozess bleibt, ob Gabriele ein Einzeltter war oder im Auftrag Dritter handelte. Er selbst bezeichnet etwas verquast den “Heiligen Geist” als Anstifter, was wenig glaubhaft wirkt. Aber vielleicht ist es der Kirchenspitze ganz recht, dass der Papstdiener schweigt. Dem Ansehen des Vatikans hat die “Vatileaks”-Affre schon genug geschadet.
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