Strengere Strafen – Kabinett beschließt Warnschussarrest

April 18, 2012
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Die Bundesregierung hat Gesetzentwrfe fr strengere Jugendstrafen verabschiedet: Teenager sollen zur Abschreckung auch bei einer Bewhrungsstrafe bis zu vier Wochen in Haft geschickt werden knnen. Bei Mord sollen 15 statt zehn Jahre Knast mglich sein.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die geplante Neuregelung fr den

Warnschussarrest

auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert vor, dass die Gerichte einen Arrest von bis zu vier Wochen neben einer Bewhrungsstrafe verhngen knnen. Damit solle dem Jugendlichen das Unrecht seines Handelns verdeutlicht werden, sagte Seibert. Eine bloe Bewhrungsstrafe werde hufig als Freispruch empfunden.

Der Entwurf sieht nach Seiberts Angaben zudem vor, dass Jugendgerichte gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhngen knnen, wenn das bisherige Hchstma von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld als nicht ausreichend erscheint. Dies knne etwa bei besonders grausamen und gefhlskalten Taten ohne Reue der Fall sein.

Eine weitere Neuregelung in dem Gesetzentwurf betrifft die Anwendung des Instruments der sogenannten Vorbewhrung. Sie sieht vor, dass eine verhngte Jugendstrafe noch nicht im Urteil, sondern erst nachtrglich durch Beschluss zur Bewhrung ausgesetzt werden kann. Dafr schafft der Entwurf eine klare gesetzliche Grundlage und Verfahrensregelungen. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe fr die Koalitionsfraktionen von Union und FDP, die ihn nunmehr in den Bundestag einbringen knnen.

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