Das Arzneimittelspargesetz hat die Kosten im Gesundheitssystem gesenkt. Doch die einfachen Apotheken-Kunden schauen nach einem Medienbericht in die Röhre: Demnach haben die Apotheker einen Weg gefunden, ihren Kunden weiterhin höhere Preise abzuverlangen.
Sie gelten als die bestbezahlten Verkäufer der Republik: Apotheker können sich meist über ein erkleckliches Einkommen freuen. Ein Grund dafür sind die in Deutschland vergleichsweise hohen Medikamentenpreise. Die Kehrseite: Gewaltige Kosten für das Gesundheitssystem – und damit letztlich für die Versicherten.
Um die Ausgaben für Medikamente in den Griff zu bekommen, wurde 2011 das sogenannte Arzneimittelsparpaket eingeführt. Seitdem können die Pharmaunternehmen die Preise für ihre Medikamente nicht mehr einfach festsetzen, sondern müssen sie mit den Krankenkassen aushandeln – und dabei oft Rabatte gewähren.
Der Patient zahlt
Der normale Bürger hat davon aber nicht viel, wie die Frankfurter Rundschau (FR) nun berichtet. „Die maßgebliche Datenbank mit den Preisinformation der Medikamente wird nach dem Willen der Apotheker so verändert, dass generell der (höhere) Originalpreis hinterlegt wird und nicht der Rabattpreis“, berichtet das Blatt und beruft sich dabei auf ein Informationsschreiben der Apotheken-Servicegesellschaft ABDATA. Selbst wenn ein Pharmaunternehmen den Rabattpreis melde, solle die Datenbank entsprechend geändert werden. Die Folge: Die Preise in den Apotheken bleiben hoch – womöglich zu hoch.
Auswirkungen hat das vor allem bei den Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen. Die FR rechnet vor: Wenn bei einem 100 Euro teuren Präparat ein Rabatt von 40 Euro vereinbart werde, müsse der Versicherte sechs Euro (zehn Prozent von 60 Euro) zuzahlen. Mit der neuen, apothekerfreundlichen Regel seien es dagegen zehn Euro.
„Der Wille des Gesetzgebers wird ganz klar nicht umgesetzt. Hier werden Daten manipuliert“, zitiert das Blatt den Kassen-Spitzenverband. Demnach wollen die Kassen die Rechnungen der Apotheker nun vorerst kürzen. Patienten haben diese Möglichkeit jedoch nicht: Sie müssen die verlangten Zuzahlungen leisten.