
Sollen Schwerverbrecher bei guter Fhrung schon nach fnf Jahren Hafturlaub bekommen? Keinesfalls, sagt Bayerns Justizministerin Merk im FOCUS-Online-Interview. Sie sieht die Gefhrlichkeit der Tter bagatellisiert, die Opfer missachtet.
Bisher gilt in den meisten Lndern ein Bundesgesetz, nach denen lebenslnglich Verurteilte frhestens nach zehn Jahren einen lngeren Ausgang beantragen knnen, maximal 21 Tage pro Jahr. Ein Musterentwurf fr ein neues Strafvollzugsgesetz sieht vor, den Bundeslndern zumindest die Mglichkeit einzurumen, einen
Hafturlaub bereits nach fnf Jahren zu prfen
. Bayern hat bereits ein eigenes Strafvollzugsgesetz, nach dem ein Hafturlaub sogar erst nach zwlf Jahren geprft wird.
FOCUS Online: Frau Merk, einige Bundeslnder wollen lebenslnglich Verurteilten schon nach fnf Jahren die Mglichkeit eines Hafturlaubs gewhren. Bayern lehnt den Vorsto ab und mchte weiterhin erst nach zwlf Jahren eine Prfung auf Langzeitausgang erlauben. Warum?
Beate Merk: Auch wenn ich Justizministerin bin, steht fr mich nicht der Tter im Mittelpunkt, sondern das Opfer mit all seinen Nten und Sorgen. Wer einem zu lebenslanger Haft Verurteilten schon nach fnf Jahren Urlaub gewhren will, nimmt wieder einmal nur den Tter in den Blick. Ich frage stattdessen: Was empfinden und fhlen die Angehrigen eines Mordopfers, wenn sie dem Mrder schon nach fnf Jahren wieder auf der Strae begegnen? Was denkt eine Gesellschaft, wenn man mit einem Schwerverbrecher genauso umgeht wie mit einem Steuersnder? Auerdem: Ein Lebenslnglicher sitzt im Schnitt 18 Jahre ein, in Bayern sogar 20. Nach fnf Jahren hat er also in der Regel noch weit mehr als zehn Jahre Haft vor sich. Da kann sich doch jeder ausrechnen, wie gro die Gefahr ist, dass er flieht und wieder neue Straftaten begeht. Davor mssen wir als Sicherheitspolitiker die Menschen schtzen.
FOCUS Online: Vor einem Hafturlaub wird individuell geprft, ob ein Straftter bereits geeignet ist fr einen Langzeitausgang. Es geht nicht um einen Rechtsanspruch. Warum haben Sie dennoch die Bedenken? Trauen Sie den Gutachtern nicht?
Merk: Darum geht es nicht. Fr mich geht es um etwas Grundstzliches: Nach fnf Jahren ist noch kein Platz fr einen Hafturlaub. Wenn man den Schutz der Opfer und den Zweck der Strafe ernst nimmt, fhrt da kein Weg hin. Wir mssen unbedingt zwischen einem Mrder und, sagen wir einem gewerbsmigen Betrger, unterscheiden. Der Unterschied im Grad der Schuld und in der Gefhrlichkeit wird hier vllig bagatellisiert.
FOCUS Online: Nach Angaben des Greifswalder Kriminologen Frieder Dnkel liegt das Risiko, dass etwas schief geht, gerade mal im Promillebereich. Wenn es zu Verfehlungen komme, handle es sich selten um eine Straftat, eher beispielsweise um Alkoholmissbrauch.
Merk: Das ist mit Verlaub eine Milchmdchenrechnung: Die Zahlen beruhen doch auf der jetzigen Praxis – und die sieht frhestens nach zehn Jahren einen Urlaub vor. Dass ein Gefangener, der das Strafende unmittelbar vor sich hat, sich anders verhlt als jemand, der noch viele Jahre abben muss, liegt doch auf der Hand. Und schlielich: Jeder vermeidbare Rckfall ist unverzeihlich und ein Fall zu viel.
FOCUS Online: Inwiefern geht es in der Diskussion auch darum, dass ein frher Freigang den Opfern und Hinterbliebenen nur schwer zu vermitteln wre?
Merk: Genau darum geht es. Bei der ganzen Diskussion gert auch eines in Vergessenheit: Strafen dienen nicht nur der Resozialisierung, sondern auch der Shne. Wer nach fnf Jahren schon die Entlassung eines Lebenslnglichen mit Hafturlaub vorbereitet, verliert dies vllig aus dem Blick. Das stellt unsere Rechtsordnung auf den Kopf. Ich sage ganz klar: Der richtige Ort fr einen Mrder ist zu diesem Zeitpunkt die Haftzelle und nicht die Freiheit.
FOCUS Online: Vollzugsexperten sehen in Hafturlauben eine wichtige Resozialisierungsmanahme. Dient eine einfachere Wiedereingliederung letztlich nicht der Gesellschaft?
Merk: Selbstverstndlich. Hafturlaube sind fr die Resozialisierung zweifellos wichtig und werden in Bayern ja auch praktiziert. Aber hier geht es doch um den Zeitpunkt: Einen Tter, der noch mindestens zehn Jahre absitzen muss, bereits mit Hafturlaub auf seine Entlassung vorzubereiten, ist einfach absurd. Hier stehen doch vielfltige andere Mittel zu Verfgung, zum Beispiel zielgerichtete Therapien oder eine Ausbildung. Und der Kontakt zum sozialen Umfeld reit doch auch hinter Gefngnismauern nicht ab, weil ja etwa die Mglichkeit zu Besuchen besteht. Dass das alles natrlich Geld kostet, ist mir klar. Aber das msste es jedem, dem wirklich an Resozialisierung und damit am Schutz der Menschen gelegen ist, wert sein.
FOCUS Online: Auch Bundeslnder, in denen die CDU an der Regierung beteiligt ist, wollen den Strafvollzug lockern – wie Schleswig-Holstein. Versuchen Sie, die Unions-Kollegen umzustimmen?
Merk: Auch wenn der Strafvollzug Lndersache ist und ich da niemandem dreinreden kann und will, sollten wir doch eine bundesweite Diskussion fhren – und zwar mit allen Kollegen, gleich welcher Couleur. Ich werde das Thema deshalb auf der kommenden Justizministerkonferenz zur Debatte stellen.
FOCUS Online: Nach derzeitigem Stand sieht es so aus, dass in Zukunft der Strafvollzug in den Lndern hchst unterschiedlich geregelt sein knnte: In manchen Lndern wird die Gewhrung des Freigangs nach fnf Jahren geprft, in manchen nach zehn, in Bayern nach zwlf. Dann hngt es also vom Tatort ab, wann ein Verurteilter Ausgang bekommt?
Merk: Unterschiede liegen in einem Bundesstaat in der Natur der Sache. Wir haben uns bei der Fderalismusreform doch gerade erfolgreich fr eine bertragung der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Lnder eingesetzt. Denn nur so knnen die Lnder eigene Akzente setzen. Und diese Mglichkeit hat Bayern ja auch bereits 2007 im besten Sinne genutzt – etwa beim Ausbau der Sozialtherapie. Aber trotzdem kann man solche grundstzlichen Fragen miteinander besprechen. Ich werde deshalb die bundesweite Debatte fhren.
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