25.04.2013 | 20:46 Weser-Kurier: Zum kirchlichen Arbeitsrecht schreibt der Bremer WESER-KURIER: | Bremen (ots) - Dem Bundesarbeitsgericht blieb gar nichts anderes brig, als so zu urteilen: Ja, wer aus der Kirche austritt, dem darf eine kirchliche Einrichtung wie die Caritas kndigen. Denn das geltende Recht ist eindeutig. Das Grundgesetz garantiert den Kirchen die Verwaltungsfreiheit, das…
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