Frankfurter Rundschau: Zum Hamburger Youtube-Urteil
Frankfurt (ots) – Folgenschwerer knnte sein, dass laut Urteil Youtube das erneute Hochladen von einmal gesperrten Videos mit Filtern verhindern muss. Das soll ber den Abgleich mit hinterlegten Klangproben funktionieren – und ber Wortfilter. Einen solchen hat das Gericht eingefordert, obwohl der auch unbedenkliche Videos blockieren kann. So berechtigt das Interesse der Gema und ihrer Mitglieder am Schutz ihrer Rechte ist – wenn ein Gericht in Kauf nimmt, dass gnzlich harmlose Inhalte nicht mehr verffentlicht werden, damit Inhaber von Urheberrechten prventiv vor deren Verletzung geschtzt werden, dann ist das bedenklich.
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Frankfurter Rundschau Kira Frenk Telefon: 069/2199-3386
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