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Wegen illegaler Überwachung von Kim Dotcom – Megaupload-Chef Dotcom darf Geheimdienst verklagen

Kim Dotcom ist vor seiner Verhaftung wegen illegaler Raubkopien vom neuseeländischen Geheimdienst überwacht worden. Dieser Vorgang war illegal, stellte ein Gericht fest. Außerdem muss der Dienst Details zum Ausmaß der Überwachung preisgeben.

Kim Dotcom, der früher Kim Schmitz hieß, darf Neuseelands Geheimdienst verklagen. Dieser hatte den deutschen Internet-Unternehmer im Zuge von US

-Ermittlungen wegen der Verbreitung von illegalen Raubkopien

ausspioniert.

Am Donnerstag hatte ein Berufungsgericht einen Antrag der neuseeländischen Regierung abgelehnt, eine frühere Gerichtsentscheidung zugunsten von Dotcom für ungültig zu erklären. Damit kann der Gründer des Online-Diensts „Megaupload“ nun Schadenersatz fordern. Der neuseeländische Geheimdienst „Government Communications Security Bureau“ (GCSB) muss nach der Gerichtsentscheidung Unterlagen freigeben. Die Unterlagen sollen zeigen, welche Informationen zu Dotcom der Dienst an ausländische Dienste weitergegeben hat.

Verhaftung wegen Verbreitung illegaler Raubkopien

Dotcom war am 20. Januar 2012 im neuseeländischen Auckland verhaftet

worden. Die USA werfen ihm vor, er habe mit „Megaupload“ von der Verbreitung illegaler Raubkopien profitiert. Einige Monate später stellte sich heraus, dass der neuseeländische Geheimdienst den deutschen Unternehmer vor der Verhaftung überwacht hatte. Diese Tätigkeit des Dienstes sei aber nicht zulässig gewesen, weil Dotcom seinen Wohnsitz in Neuseeland hatte. Neuseelands Premierminister John Key entschuldigte sich daraufhin bei Dotcom.

Der Deutsche will die Vorwürfe gegen den Geheimdienst in seine Klage gegen die neuseeländische Regierung integrieren. Dieser zufolge war seine Verhaftung illegal. Wie hoch die Schadensersatzforderung sein soll, teilten seine Anwälte noch nicht mit. Für August ist eine Anhörung zu der Frage geplant, ob Dotcom an die USA ausgeliefert werden darf. Diese wurde aber bereits zweimal verschoben. Nach seiner Festnahme war Dotcom vier Wochen im Gefängnis, bevor er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde.

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Wegen illegaler Überwachung von Kim Dotcom – Megaupload-Chef Dotcom darf Geheimdienst verklagen

Wegen illegaler Überwachung von Kim Dotcom – Megaupload-Chef darf Geheimdienst verklagen

Kim Dotcom ist vor seiner Verhaftung wegen illegaler Raubkopien vom neuseeländischen Geheimdienst überwacht worden. Dieser Vorgang war illegal, stellte ein Gericht fest. Außerdem muss der Dienst Details zum Ausmaß der Überwachung preisgeben.

Kim Dotcom, der früher Kim Schmitz hieß, darf Neuseelands Geheimdienst verklagen. Dieser hatte den deutschen Internet-Unternehmer im Zuge von US

-Ermittlungen wegen der Verbreitung von illegalen Raubkopien

ausspioniert.

Am Donnerstag hatte ein Berufungsgericht einen Antrag der neuseeländischen Regierung abgelehnt, eine frühere Gerichtsentscheidung zugunsten von Dotcom für ungültig zu erklären. Damit kann der Gründer des Online-Diensts „Megaupload“ nun Schadenersatz fordern. Der neuseeländische Geheimdienst „Government Communications Security Bureau“ (GCSB) muss nach der Gerichtsentscheidung Unterlagen freigeben. Die Unterlagen sollen zeigen, welche Informationen zu Dotcom der Dienst an ausländische Dienste weitergegeben hat.

Verhaftung wegen Verbreitung illegaler Raubkopien

Dotcom war am 20. Januar 2012 im neuseeländischen Auckland verhaftet

worden. Die USA werfen ihm vor, er habe mit „Megaupload“ von der Verbreitung illegaler Raubkopien profitiert. Einige Monate später stellte sich heraus, dass der neuseeländische Geheimdienst den deutschen Unternehmer vor der Verhaftung überwacht hatte. Diese Tätigkeit des Dienstes sei aber nicht zulässig gewesen, weil Dotcom seinen Wohnsitz in Neuseeland hatte. Neuseelands Premierminister John Key entschuldigte sich daraufhin bei Dotcom.

Der Deutsche will die Vorwürfe gegen den Geheimdienst in seine Klage gegen die neuseeländische Regierung integrieren. Dieser zufolge war seine Verhaftung illegal. Wie hoch die Schadensersatzforderung sein soll, teilten seine Anwälte noch nicht mit. Für August ist eine Anhörung zu der Frage geplant, ob Dotcom an die USA ausgeliefert werden darf. Diese wurde aber bereits zweimal verschoben. Nach seiner Festnahme war Dotcom vier Wochen im Gefängnis, bevor er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde.

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Wegen illegaler Überwachung von Kim Dotcom – Megaupload-Chef darf Geheimdienst verklagen

Drei Monate Haft in Syrien – Deutsche Behörden berechnen für Freilassung 28,66 Euro

Der deutsche Journalist Billy Six saß in Syrien fast drei Monate lang im Gefängnis – er selber hält seine Haft für gerechtfertigt. Die Bemühungen deutscher und russischer Behörden um seine Freilassung kosteten ihn erstaunlich wenig.

Der nach fast drei Monaten aus syrischer Haft entlassene deutsche Journalist Billy Six bedankte sich auf einer Pressekonferenz am Mittwoch bei den deutschen und russischen Behörden. Für deren Bemühungen um seine Freilassung seien ihm nur 28,66 Euro an Auslagen und Gebühren in Rechnung gestellt worden. „Da kann man doch Danke sagen an den Steuerzahler, der hier ein gutes diplomatisches Netz finanziert.“

Six ist nach eigenen Angaben im Gefängnis nicht gefoltert worden. „Es wurde keine Gewalt angewendet“, sagte er in Berlin. „Man hat mir nur immer Schlagstöcke präsentiert.“ Der Journalist berichtete noch von weiteren Schikanen.

Isolationshaft in Damaskus

So sei er nach der Verlegung von einem Gefängnis in Hama in die Hauptstadt Damaskus nackt ausgezogen worden und habe „eine Begrüßungsohrfeige“ bekommen. In der Isolationshaft habe er seine Zelle nur zweimal am Tag verlassen dürfen, um auf Toilette zu gehen. Fünfmal sei er mit verbundenen Augen verhört worden.

Six schreibt seit drei Jahren für die rechtsgerichtete Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Er war illegal nach Syrien eingereist, nachdem er vergeblich versucht hatte, mit einem Touristenvisum ins Land zu kommen. Mitte Dezember wurde er von syrischen Soldaten festgenommen und erst am Dienstag wieder aus der Haft entlassen.

Warum Six seine Verhaftung für gerechtfertigt hält

Der Kriegsreporter zeigte Verständnis für die Festnahme. Er sei „sehr eng“ mit syrischen Rebellen durch das Land gezogen, räumte er ein. „Und das ging dann eben so weit, dass wir viele nette Fotos gemacht haben zusammen. Und auf diesen netten Fotos habe ich auch so jede Waffe gehalten, die es da so gab.“ Die Regierungsseite habe deswegen „keine andere Möglichkeit“ gehabt, als ihn wegen eines Anfangsverdachts festzuhalten.

Hinzu sei gekommen, dass er lange in Libyen und auch in Israel gewesen sei und bei ihm Fotos von einem Geheimdienstring gefunden worden seien, den die syrischen Rebellen beschlagnahmt hätten. „Da waren genügend Gründe dann auch zu sagen: Der muss erst mal hierbleiben.“

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Drei Monate Haft in Syrien – Deutsche Behörden berechnen für Freilassung 28,66 Euro

Ex-Bürgermeister unter Mordverdacht – Beschuldigter sucht Zeugen per Zeitungsanzeige

Ein ungewhnliches Hilfegesuch: Der unter Mordverdacht stehende ehemalige Brgermeister von Ludwigsfelde sucht ber eine Annonce Zeugen, die sein Alibi besttigen und so seine Unschuld beweisen knnen.

In einer am Wochenende im Anzeigenblatt „Blickpunkt“ verffentlichten Anzeige bittet der in Untersuchungshaft sitzende Heinrich Scholl um Untersttzung.

„Hat mich jemand am 29. Dezember 2011 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.10 Uhr in oder auf dem Gelnde der Therme in Ludwigsfelde gesehen?“, heit es darin. Es ist der Tag, an dem seine Ehefrau Brigitte als vermisst gemeldet wurde. In der Anzeige, die sich unter anderem an die „lieben Ludwigsfelder“ wendet, folgt eine Beschreibung der Kleidung, die Scholl nach eigenen Angaben an dem Tag trug.

Leiche der Ehefrau in einem Wald entdeckt

Der ehemalige Brgermeister soll nach bisherigen Ermittlungen seine Ehefrau Ende Dezember 2011 heimtckisch ermordet haben. Auch ihren Hund soll er gettet haben. Die Leiche der Ehefrau war am 30. Dezember in einem Wald bei Ludwigsfelde entdeckt worden. Bislang ist nicht bekanntgeworden, ob der Fundort der Leiche auch der Tatort war. Scholl bestreitet die Vorwrfe.

ber die Anzeige hatte die Zeitung „Mrkische Allgemeine“ (Montag) berichtet. Der Text sei auch in anderen Wochenblttern erschienen, hie es. Ein solches Vorgehen habe er bisher noch nicht erlebt, sagte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Ralf Roggenbuck, am Montag. Im Zusammenhang mit der Anzeige seien bei der Behrde bislang noch keine Hinweise eingegangen.
Der Fall hatte in der rund 24 ;000 Einwohner zhlenden Stadt Fassungslosigkeit hervorgerufen. Es waren vor allem Hinweise aus der Bevlkerung, die zur Verhaftung von Scholl gefhrt haben. Er war von 1990 bis 2008 Brgermeister.

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Ex-Bürgermeister unter Mordverdacht – Beschuldigter sucht Zeugen per Zeitungsanzeige

Schwäbische Zeitung: Schwarm-gefährlich – Kommentar

Schwbische Zeitung: Schwarm-gefhrlich – Kommentar

Leutkirch (ots) – Magere 75 Euro sollen heilen, was die ach so gepriesene Schwarmintelligenz zugrunde gerichtet hat. Denn genau 75 Euro kann der junge Mann aus Emden beantragen als Entschdigung fr drei Tage U-Haft. Whrend er dort sa, unschuldig, verzweifelt, machte der Mob mobil: Mitglieder von Facebook und Co. wteten, man mge “das Monster” aufhngen, einbetonieren, kastrieren, vor dem Elternhaus flogen Steine.

Denn so ist das mit dem Internet: Ein Nachbarsmdchen bekam die Verhaftung mit und hatte nichts Besseres zu tun, als dies sofort samt Namen des Verdchtigen zu posten. Intelligent? Nun ja. Alle sprangen auf den Zug auf. Fragt sich nur: Wo bleibt der Grundsatz der Unschuldsvermutung? Was tun, wenn der Schwarm sich als unintelligent, ja als gefhrlich erweist?

Die Ermittler, die alles richtig gemacht haben, indem sie einem Verdacht folgten und betonten, dass es sich mitnichten um den berfhrten Tter handelt, tun erneut das Richtige: Sie suchen die Hetzer, ziehen sie zur Verantwortung. Derweil bemhen sich Teile des Schwarms zerknirscht um Rehabilitation des heute 18-Jhrigen.

Hoffentlich zieht diese unselige Geschichte eines nach sich: die Sensibilisierung der Massen. Ansonsten bleibt zu hoffen, dass unser neuer Bundesprsident seine erste Grundsatzrede zu Ethik und Moral im Internet hlt. Themen: Freiheit – und Verantwortung.

Pressekontakt:

Schwbische Zeitung
Redaktion 
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de 

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