Verlegerklage gegen Tagesschau-App wird fortgesetzt / ARD und ZDF rücken von Gesprächsergebnis ab

April 30, 2012
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Verlegerklage gegen Tagesschau-App wird fortgesetzt
ARD und ZDF rcken von Gesprchsergebnis ab

Berlin (ots) – Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bedauert, dass sowohl die ARD wie auch das ZDF von der Ende Februar 2012 unterschriftsreif ausverhandelten Gemeinsamen Erklrung mit dem BDZV abrcken. “Wir sind enttuscht”, sagte BDZV-Prsident Helmut Heinen. Nach mehreren konstruktiven Gesprchsrunden mit Intendanten grerer ARD-Anstalten und dem ZDF stehe die Gesamtheit der ffentlich-rechtlichen Rundfunkhuser derzeit offenbar bei der Frage der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem Verhandlungsergebnis.

“Es ist bedauerlich, dass die Selbstverstndlichkeit einer berprfung des Textumfangs in gebhrenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist”, meinte Heinen. Daher sehen sich die Zeitungsverlage veranlasst, die am 30. April 2012 ablaufende Frist zur Stellungnahme beim Landgericht Kln einzuhalten und die im vergangenen Jahr von ihnen angeschobene Klage gegen die umfangreichen Textinhalte der Tagesschau-App nunmehr fortzusetzen.

Hintergrund ist eine gemeinsame Klage von acht Zeitungsverlagen bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Kln gegen ARD und NDR. Sie wehren sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug. Hrfunk- und fernsehhnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberhrt.

Es gehe darum, einen durch gebhrenfinanzierte Textangebote hervorgerufenen unfairen Wettbewerb zu stoppen, so Heinen. Der Rundfunkstaatsvertrag sehe hierfr Grenzen vor, die eingehalten werden mssten.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de 

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