Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur rechtlichen Vaterschaft
Bielefeld (ots) – Umgang ja, eine garantierte rechtliche Vaterschaft nein: Aus dem Urteil des Europischen Gerichtshofs fr Menschenrechte ergibt sich eine weitere dicke Hausaufgabe fr den deutschen Gesetzgeber. Und die dreht sich vor allem um den Begriff Vater. Ist im Gesetz von eben jenem die Rede, ist damit der rechtliche gemeint – der, der die Vaterschaft anerkannt hat. Der biologische? Fehlt. Doch letzterer hat nach anderen EGMR-Urteilen zumindest ein Recht auf Kontakt zu seinem Kind – das Kindeswohl vorausgesetzt. Aber wie soll sich der leibliche Vater ausweisen? Ein Gentest geht dem Urteil zufolge mit einer Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft einher – und das ist nicht erlaubt. Schon das ist paradox und muss geklrt werden. Letztlich zeigt das Urteil vor allem eines: Das deutsche Gesetz wurde von der Lebenswirklichkeit berholt. Kinder knnen heute mehrere Vter haben – Stichwort Patchworkfamilie – und das muss der Gesetzgeber anerkennen, mit allen Rechten und Pflichten fr leibliche Vter. Anfang Mrz hatte die Regierung bereits angekndigt, das Sorgerecht unverheirateter Vter strken zu wollen – ein erster Schritt.
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